Unterschied zwischen Gerichtsverfahren und Mediation: die Konfliktlösung ist
- konfrontativ (gegeneinander im Gerichtsverfahren) oder
- kooperativ (miteinander in der Mediation)
»Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein/e fachlich ausgebildete/r, neutrale/r VermittlerIn (MediatorIn) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.« (Definition nach ZivMediatGesetz 2003)
1. Positionen oder Interessen?
Im Gerichtsverfahren geht es um Positionen, Ansprüche und Rechte (Hauseigentümer wollen Sanierung – Generalunternehmer und Subunternehmer wollen keinen weiteren Aufwand – die dahinter liegenden Interessen bleiben meist verborgen (Eigentümer fürchten um Gesundheit – GU will Firma retten – SU möchten keine schlechte Nachrede in der Baubranche). In der Mediation können kreativere Lösungen gesucht werden – der Richter ist an Sachanträge und Formalismen gebunden und kann auf die individuellen Bedürfnisse gar nicht eingehen. Das Ziel in der Mediation ist nicht ein den Prozessregeln entsprechendes Urteil, sondern eine den Parteien möglichst entsprechende Lösung.
2. Sachverhaltsaufklärung oder Lösungssuche?
Im Gerichtsverfahren wird die meiste Energie in die Aufklärung des (in der Vergangenheit liegenden) Sachverhaltes und in die Beweisführung investiert. Bei der Mediation fließt ein Großteil dieser Energie in die Entwicklung von Lösungen für die nahe und weitere Zukunft.
3. Nur Sachebene? – was passiert auf der Beziehungsebene?
Prozessführung ist nicht nur mit erheblichem Zeitaufwand, sondern vor allem auch mit großer persönlicher Energie verbunden. Dabei werden langjährige Geschäftsbeziehungen zerstört. Auch im Wirtschaftsleben spielen Beziehungen eine große Rolle – diese werden im Gerichtsverfahren vollkommen ausgeklammert. In der Mediation geht es gerade auch um die Erhaltung und Verbesserung dieser Beziehungen über den Streitfall hinaus.
4. Sieg & Niederlage oder zwei Gewinner?
Ein Gerichtsurteil „hinterlässt“ meist einen Sieger und einen – oder aber zwei mehr oder minder – Verlierer? Der „Erfolg“ liegt häufig in der Niederlage des anderen. Im Einführungsbeispiel sind nur hohe Gerichts-, Sachverständigen- und Anwaltskosten aufgelaufen. Der GU war insolvent – der Branchenruf der Subunternehmer angeschlagen, die Wohnsituation der Eigentümer hat sich aber noch nicht im geringsten verbessert. Die Mediation schafft die Möglichkeit, eine für alle vorteilhafte Lösung zu finden. Ein Sanierungskonzept wäre entwickelt worden – die Firma des GU hätte überlebt und die Subunternehmer hätten ihren Ruf als kompetente und vor allem auch lösungsorientierte Partner in der Baubranche gefestigt.
5. Fremdbestimmung oder Eigenverantwortlichkeit?
Mit hohem finanziellen und persönlichen Aufwand wird in einem Gerichtsverfahren die „Gerechtigkeit“ gesucht. Nach mehreren Jahren und Instanzen kommt aber maximal eine Entscheidung heraus, an der die Parteien ganz und gar nicht mitwirken können – sie wird ihnen vorgesetzt. In der Mediation haben die Parteien das Verfahren und auch die Entscheidung zur Gänze selbst in der Hand. Außerdem ist die Vertraulichkeit gewahrt, und die von den Parteien selbst entworfene „Gerechtigkeit“ ermöglicht ein weiteres Miteinander ohne Gefühl der Niederlage.
6. Grenzen der Mediation:
Mediation ist nicht anwendbar oder erfolgreich, wenn:
• nicht alle Parteien Mediation wollen
• der betroffenen Personenkreis nicht genau definierbar ist
• bereits massive Gewalt (körperlich und psychische) im Spiel ist
• zur Lösung reiner Rechtsfragen (Mediation schafft Einzelfallgerechtigkeit)
ABLAUF EINER (Wirtschafts-) MEDIATION:
AUFTRAGSKLÄRUNG:
Erklärung des Mediationsverfahrens
Entscheidung zur Mediation
Festlegung der „Spielregeln“ für die Mediation
LISTE DER THEMEN:
Festlegung der Verhandlungspunkte durch die Parteien
Einigung auf die Reihefolge
POSITIONEN – INTERESSEN:
Die Interessen hinter den einzelnen Positionen darlegen, erste Gemeinsamkeiten werden offenkundig
Heureka: das Erfolgserlebnis
kreative Lösungsmöglichkeiten zu den einzelnen Themen werden entwickeln, beste Lösungen ausgesucht und überarbeitet
ABSCHLUSSVEREINBARUNG:
Mediationsergebnis festhalten und – falls erforderlich – in rechtlich haltbare Vereinbarungen (Verträge) umsetzen
NACHBEARBEITUNG / EVALUIERUNG
Sowohl für die Parteien als auch den/die Mediatoren ist es wichtig, nach Abschluss der Mediation darüber nachzudenken, was im Mediationsprozess gut gelaufen ist und was weniger. In einem zeitlichen Abstand zum Abschluss der Mediation gibt ein Feedback Aufschlüsse über die Nachhaltigkeit der Vereinbarungen und die Verbesserung der Parteibeziehung.
Konflikte in Organisationen sind immer wertvolle Hinweise für notwendige Veränderungen
Artikel zu Mediation in Unternehmen: http://www.isb-syst.com/artikel/mediation_congena.pdf